ebikeElektrofahrräder werden in zwei Kategorien eingeteilt, in Pedelec (als Abkürzung für Pedal Electric Cycle) und E-Bike, auch Elektrobike.
Ihr Unterschied liegt in der Kraftunterstützung.


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Beim Pedelec kommt die Unterstützung des Motors nur zusätzlich zum Treten, gesteuert durch einen Bewegungssensor. Über eine Gangschaltung wird die Geschwindigkeit geregelt. Manche Modelle verfügen über eine Anfahr-, bzw. Schiebehilfe bis zu 6 km/h. Trotz einer unterstützender
Motorisierung von bis zu 25 km/h in der EU gelten sie als Fahrräder und sind zulassungsfrei, benötigen keine TÜV-Prüfung oder Führerschein und sind ohne Altersbeschränkung. E-Bikes bringen Radler auf Touren, ohne dass Sie dafür in die Pedale treten müssen z.B. über einen Gasgriff oder Gashebel. Sie können Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen. Ebenso gibt es Pedelec's welche bis 45km/h unterstützen beide Varianten benötigen dann ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse LE1.

Fahrrad Heilenmann Weilheim
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