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Ab 01.01.2019 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Euro-Abgasnorm 4 und niedriger nicht mehr ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren. Von diesem Verbot könnten bis zu 188.000 Wagen in der Region betrofffen sein.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Februar entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind, wenn sie die Verhälnismäßigkeit wahren. Ein Fahrverbot für jüngere Diesel der Euronorm 5 ist in Stuttgart zunächst vermieden worden. 

Neben Stuttgart drohen Fahrverbote auch in anderen Städten und Gemeinden der Region. CITYNETZ informiert Sie über den Stand der Dinge.  

Ihr CITYNETZ Team

Stuttgart und Umland

In Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis sind insgesamt mehr als 530.000 Dieselfahrzeuge zugelassen. Davon erfüllen 34 Prozent (ca. 183.000 Fahrzeuge) die Euro-5-Norm und sind damit vorerst nicht vom Stuttgarter Fahrverbot betroffen. Weitere 35 Prozent, ca. 188.000 Fahrzeuge, sind mit den Euronormen 1 bis 4 registriert und dürfen ab dem 01.01.2019 nicht mehr ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren.

Legt man die Daten des Umweltbundesamtes und die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOX) und Feinstaub zugrunde, drohen Fahrverbote unter anderem auch in folgenden Städten rund um Stuttgart:

  • Backnang
  • Esslingen
  • Freiburg im Breisgau
  • Heidenheim a.d. Brenz, Heilbronn, Herrenberg
  • Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Ludwigsburg
  • Mühlacker
  • Pleidelsheim
  • Reutlingen
  • Tübingen

Besitzer älterer Dieselfahrzeuge, insbesondere Pendler, die mit dem Auto ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren, müssen sich Alternativen für Ihren täglichen Weg zur Arbeit machen. Bei einer Ausdehnung des Fahrverbotes auf die Euronorm 5-Fahrzeuge und Fahrverbote in anderen Städten im Umland, wären bis zu 69 Prozent aller in der Region zugelassener Dieselfahrzeuge betroffen.

 

Deutschland

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Neben Stuttgart und Umland drohen Dieselfahrverbote auch anderen deutschen Städten und Kommunen, in denen Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub überschritten werden. So hat bereits Hamburg dieses Jahr als erste Stadt Verbote auf zwei Streckenabschnitten erlassen. Dieselfahrverbote werden auch in den folgenden Städten immer wahrscheinlicher:

  • Aachen, Augsburg
  • Bensheim, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn
  • Darmstadt, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf
  • Essen
  • Frankfurt am Main
  • Gelsenkirchen, Gießen, Gladbeck
  • Hagen, Halle a.d. Saale, Hannover, Herne, Hildesheim, Hürth
  • Kiel, Köln
  • Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Ludwigshafen am Rhein
  • Mainz, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, München
  • Neuss, Nürnberg
  • Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Overath
  • Paderborn
  • Regensburg, Remscheid
  • Schwerte, Siegen, Solingen
  • Walzbachtal, Wiesbaden, Witten, Wuppertal

Fahrverbote sind allerdings nicht zwingend die einzige Lösung, um das Emissionsproblem zu lösen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil nicht angeordnet, dass Fahrverbote eingerichtet werden müssen, das Gericht hat lediglich klargestellt, dass Städte und Kommunen berechtigt sind, diese in Erwägung zu ziehen. Die Einrichtung weiterer Dieselfahrverbote ist damit kein Automatismus und es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen Städte und Kommunen ergreifen werden.

Alternativen zu Fahrverboten

Im Kampf gegen Stickoxide arbeiten Experten auch an Alternativen zum Fahrverbot. So hat Berlin z.B. einen 10-Punkte-Plan erstellt, um Fahrverbote zu vermeiden. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Ausbau der Elektromobilität. Mit dem Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" sollen u.a. kleine und mitttlere Unternehmen motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeugflotten umzusteigen.

Auch das Land Baden Württemberg fördert mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten. Das Land ermöglicht einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einen einfachen Ein- bzw. Umstieg in die Elektromobilität. Eine Antragsstellung für die Förderung von gewerblich genutzten E-Autos ist derzeit allerdings nicht mehr möglich.

Als weitere Maßnahmen um Dieselfahrverbote zu vermeiden, werden in der Initiative auch der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, die Förderung des Radverkehrs,  intelligente, vernetzte Ampel-Steuerungen ("Grüne Welle") sowie eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsplanung aufgeführt. Allerdings brauchen diese Maßnahmen z.T. einen langen Vorlauf und Investitionen in die Infrastruktur.

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Wer noch einen älteren Diesel fährt und auch in Zukunft mit seinem Auto in die Stuttgarter Innenstadt fahren will, sollte jetzt einen Blick auf die Hybridtechnologie werfen. Moderne Benzin-Hybridautos sind mit ihrem geringem Stickoxidausstoß sehr zukunftssicher und ermöglichen freie Fahrt in jede Stadt.

Die Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor spart zudem deutlich an Verbrauch. Das macht sich besonders in der Stadt und zur Rushhour bemerkbar, wenn über längere Strecken rein elektrisch gefahren wird. Im Zusammenspiel werden so Verbrauchswerte um 3 l/100 km möglich.

Aktuelle Hybridautos sind so einfach zu fahren wie herkömmliche Autos mit Automatik: Die Hybridtechnologie setzt in verschiedenen Fahrsituationen automatisch den optimalen Antrieb ein. Im reinen Elektromodus bewegt sich ein Hybrid nahezu geräuschlos. Dynamik und zügiges Beschleunigen stehen durch die Kraft der zwei Motoren dennoch jederzeit zur Verfügung. Die Technik ist ausgereift und wartungsarm, ohne Einschränkungen in der Reichweite: Die Fahrzeuge können wie normale Benziner an jeder Tankstelle betankt werden. Eine Steckdose wird nicht benötigt, denn die Batterie des Elektromotors lädt sich während der Fahrt von selbst.

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