Isabel Richter | am 13. Dezember 2013

Weihnachtszeit, Geschenkezeit – der Handel floriert und so werden unter den Weihnachtsbäumen wieder jede Menge neue Hightech-Geräte wie Tablets, Laptops, Smartphones, Fernseher oder Spielkonsolen liegen. Was aber mit den alten Geräten machen? Einige gehen noch an Oma, Tante oder Enkel. Viele Geräte aber haben einfach ausgedient, sind kaputt und können auch nicht mehr verschenkt, verkauft oder einem guten Zweck zugeführt werden. Und im Keller lagern, ist auch keine Lösung.

Einfach wegschmeißen? So einfach geht das nicht, denn seit vielen Jahren dürfen alte IT-Geräte nicht mehr über den normalen Müll entsorgt werden. Was bei kleinen Geräten wie Handys praktikabel sein kann, nämlich die Sammlung in Sammelboxen in Geschäften oder die Rücksendung an die Hersteller, ist für größere Geräte wie PCs nicht wirklich möglich.

Was mit unseren kaputten Geräten passiert
Der richtige Weg ist deshalb, dass Privatleute ihre alten Geräte zum örtlichen Gewerbehof oder der kommunalen Sammelstelle bringen oder sie von der Gemeinde abholen lassen – natürlich kostenfrei. Bei der Sammelstelle kommen elektronische Geräte in einen speziellen Sammelcontainer. Warum das so wichtig ist, ist vielen nicht bekannt.

Vom Container gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung sorgen müssen. Um diesen Entsorgungsweg deutschlandweit zu koordinieren, wurde 2005 die privatwirtschaftlich organisierte stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ins Leben gerufen. Eine innovative Idee, die von Anfang an von der Elektro- und Elektronikindustrie mitgestaltet wurde.

Sobald ein Container mit ausgedienter IT voll ist, wird dies von der Kommune an die stiftung ear gemeldet. Bei der stiftung ear sind alle Hersteller elektronischer Geräte registriert. Je nach Marktanteil eines Unternehmens wird dieses ein oder mehrere Male im Jahr oder im Monat von der Stiftung aufgefordert, sich um die Abholung eines Containers zu kümmern und diese auch zu finanzieren.

Die Hersteller bezahlen für die Entsorgung
Der Hersteller fordert dann den von ihm beauftragten Entsorger, die entsprechend zertifiziert sein müssen, auf, sich um die Abholung und die weitere professionelle und vor allem umweltgerechte Verwertung des Elektroschrotts zu kümmern. Manche Geräte werden ganz oder in Teilen wieder aufbereitet, andere werden fachgerecht entsorgt. Wertvolle Sekundärrohstoffe, wie zum Beispiel Metalle oder bestimmte Kunststoffe, können so zurückgewonnen und erneut für die Produktion genutzt werden - ein wichtiger Kreislauf für die Umwelt.

Am Ende erhält der Hersteller von seinem Entsorger eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und der Hersteller meldet die abgeholte und verwertete Menge zurück an die Stiftung ear. Die weiß damit, welche Mengen gesammelt werden.

Illegale Schrottsammler versuchen mitzuverdienen – auf Kosten der Umwelt
Doch leider wird dieser ideale Weg nicht immer eingehalten. Viele Geräte landen nicht auf den kommunalen Höfen, sondern werden vorher illegal abgefangen, zum Beispiel bei den örtlichen Sperrmüllsammlungen oder direkt vor der Sammelstelle. Oft werden die Geräte dann ins Ausland verschifft, wo nur wenige wertvolle Rohstoffe verwertet werden. Der Rest der Geräte rottet dort vor sich hin oder wird illegal verbrannt.
Dies ist zwar verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Das Risiko jedoch gehen Schrottsammler in Anbetracht der durchaus lukrativen Rohstoffpreise ein. Mancherorts werden Altgeräte sogar schon per GPS geortet, um den Schrottdieben auf die Spur zu kommen. Der beste Weg, dagegen vorzugehen bleibt aber weiterhin die Aufklärung der Bevölkerung.

Vor der Reform: 2014 wird das ElektroG novelliert
Trotz der geschilderten Probleme: Deutschland hat ein funktionierendes und vorbildliches Sammelsystem mit finanzieller Beteiligung der Industrie etabliert. Da die EU eine neue Richtlinie erlassen hat – die EU-WEEEII-Richtlinie -, die bereits im Februar 2014 in Kraft tritt, wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) im kommenden Jahr novelliert. Ein Referentenentwurf ist bereits für Anfang des Jahres zu erwarten. Zu hoffen ist, dass dabei die vielen Vorteile der bestehenden Regelung bestehen bleiben.

Quelle: BITKOM