22NB1_TB_NB2_24Wie wichtig ist Zahnersatz und wie können Kassenpatienten hohe
Eigenbeteiligungen vermeiden?

Dank Prophylaxe und regelmäßiger Zahnarztbesuche verlieren die Bundesbürger
im Vergleich zu früher heute die Zähne immer später. Irgendwann passiert es dann aber doch – und der Zahnarzt rät dem Patienten zu Zahnersatz. Aus drei Gründen sind solche Maßnahmen überaus sinnvoll:

Zum einen ist es die Ästhetik, denn gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln gelten heute bis ins Alter als Schönheitsideal. Zum anderen ist ein gut sitzender Zahnersatz für eine saubere Aussprache unerlässlich. Und nicht zuletzt sind kräftige Zähne für ein gesundes Kauen notwendig, denn die Verdauung beginnt bereits im Mund.
Knausernde Kassen Für ein gesundes Gebiss ohne unansehnliche Lücken steht heute modernste Zahnmedizin zur Verfügung. Der Patient hat dabei die Qual der Wahl: Er kann sich für eine Brücke, eine Krone oder auch für ein festsitzendes Implantat entscheiden. Der Haken bei den vielen Möglichkeiten, die die moderne Zahnmedizin heute bietet, sind die Kosten für die gesetzlich Krankenversicherten.
Denn bereits seit einigen Jahren gilt für Zuzahlungen beim Zahnersatz die sogenannte Festzuschussregelung. Diese Festzuschüsse werden für eine bestimmte Regelversorgung unabhängig davon gewährt, welche Form des Zahnersatzes der Patient für sich persönlich wählt. Lautet die Diagnose beispielsweise „Zahn fehlt", dann ist eine Brücke die sogenannte Regelversorgung. Dafür zahlen die Kassen dann einen bestimmten Festzuschuss, er liegt meist bei etwa 50 Prozent der Kosten. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen. „Auf den Patienten können deshalb zusätzliche Kosten zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro pro Zahn zukommen", warnten die erbraucherschützer von „Finanztest" im Heft 05/2010. Eine der Konsequenzen aus den hohen Zuzahlungen: Schon bei jedem zehnten Versorgungsfall in Deutschland kommen die Kronen und Implantate aus dem Ausland. Den Preisvorteil der Importe müssen die Patienten aber gelegentlich teuer bezahlen: Denn ein Großteil des Materials entspricht nicht den deutschen Qualitätsmaßstäben.
„Das brennende Zahnhaus"
Wenn das Haus bereits brennt, kann man keine Versicherung mehr abschließen.
Oder mit anderen Worten: Ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, dann kann man ein Risiko normalerweise nicht mehr absichern. Zumindest beim Thema Zahnersatz gilt dieses eherne Versicherungsprinzip seit Anfang April nicht mehr. Denn die Ergo Direkt Versicherungen haben einen neuartigen Tarif auf den Markt gebracht, den man auch noch abschließen kann, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Konkret bedeutet dies, dass sich gesetzlich Krankenversicherte den Schutz in Sachen Zahnersatz noch holen können, wenn der Zahnarzt bereits zur Behandlung geraten oder bereits den Bohrer angesetzt hat.
Fragen Sie unser Expertenteam
Was kostet ein guter Zahnersatz heute?
Muss ich mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen und wie kann ich sie reduzieren? Wie pflege ich Zahnersatz, damit er möglichst lange hält? Wie genau funktioniert der neue "Nachsorge-Tarif" beim Zahnersatz? Welche Leistungen kann man damit absichern? Worauf muss ich bei Billig-Zahnersatz achten? Was kann ich tun, wenn ich mit meinem neuen Zahnersatz nicht zufrieden bin? Sollte ich Zweitmeinungen einholen oder ist das nicht nötig? Wer hilft mir im Falle von Regress-Ansprüchen?
Diese und viele andere Fragen können die Leser am 7. Juli 2011 vier ausgewiesenen Experten am Telefon stellen.

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Am Telefon sitzen für Sie:
· Peter Hochreither, Initiator und
Vorsitzender der gemeinnützigen
Patientenorganisation Pro-Zahn-
Initiative e.V., Berlin. (oben, erster
von rechts)
· Constantin Roussos, Zahnarzt in
Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkte
sind u.a. die Prothetik und die implantatgestützte
Prothetik. (oben,
erster von links)
· Daniela Ring, Expertin für Zusatzversicherungen
bei den Ergo
Direkt Versicherungen, Fürth.
(oben, zweite von rechts)
· Dr. Gunnar Frahn, Zahnarzt und
freier Sachverständiger für Prothetik
(DGPro), Berlin. (oben,
zweiter von links)