Geschäftsaufgabe und DomainkündigungEin neues Geschäftsmodell im Internet kann bei einer Firmenaufgabe und anschließender Domainkündigung zu bösen Überraschungen führen.

Nicht zum ersten mal hatte ich den Fall, dass wir eine Domain wegen Geschäftsaufgabe geschlossen und beim Provider gekündigt haben. In der Regel hat man eine Einspruchsfrist beim entsprechenden Rigistrar einer Domain von 1 Monat.Ist die Einspruchszeit verstrichen geht die Domain wieder als frei verfüger auf den Markt zurück. Was aber erst einmal bleibt sind die Spuren im Internet, also Backlinks, dutzende kostenlose Firmeneinträge auf diversen Portalen und u.U. jede Menge Googleeinträge mit Ihrem Namen und Firma.

Nun stellen Sie sich vor, sie bekommen einen Anruf von einem ehemaligen Kunden, Freund oder Kollegen der Sie darauf hinweist, dass auf Ihrer alten Website eine Pornoseite läuft... Uns ist erstmalig in KW 48 2018 ein solcher Fall bekannt geworden.

Wie können Sie so etwas verhindern?

Fast alle Provider haben die Option Ihre Website in eine sogenannte "Parkdomain" umzuwandeln. Diese kostet i.d.R. weniger als eine voll funktionsfähige Website. Es können zwar keine Inhalte mehr bereitgestellt werden, aber eine Weiterleitung ist möglich. Und Sie bleiben der Eigentümer Ihrer stillgelegten Firmen-Website nach einer Firmenaufgabe.

Für .de Topleveldomains ist zum Beispiel die Denic zuständig, für .info Domains ist es der irische Internetanbieter Afilias oder für internationale .com ICANN.

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