Parksensoren Edeka

WERNAU (sys) Auf dem privaten Edeka-Parkplatz an der Esslinger Straße messen künftig Bodensensoren, wie lange Kunden auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt stehen. Die Sender wurden am Montag gesetzt. Voraussichtlich Mitte November soll die neue Technik vor dem Wernauer Lebensmittelmarkt in Betrieb gehen. Immer mehr Einzelhändler setzen auf digitale Technik als Parkwächter. Der Sinn der neuen Parkplatz-Überwachung via Mobilfunknetz: Langzeit-Parker, die ihr Auto dort abstellen, sollen erkannt werden und Kontrollen zielgerichteter ablaufen. Parksündern drohen Knöllchen in Höhe von 30 Euro.

Parkscheibe ist out, Sensor ist in: Immer mehr Discounter setzen auf eine elektronische Parkraum-Überwachung. Auch Lidl rüstet akuell in Plochingen die Filiale in der Kronenstraße mit der neuen Bodensensoren-Technik ausgestattet. Als externer Dienstleister kontrolliert und kassiert auf den Parkplätzen die Park & Control Pac GmbH.

Das Unternehmen für Parkraumüberwachung hat seinen Sitz in Stuttgart-Vaihingen.

Höchstparkdauer 60 Minuten
Die Bodensensoren registrieren, wenn ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt wird. Ist die Höchstparkdauer – beim Edeka-Markt in Wernau sind es 60 Minuten - überschritten, gibt es einer Mitteilung des Unternehmens zufolge über Funk einen „Vermerk“. Mit anderen Worten: Es setzt eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro. Kontrolleure, die vor Ort im Auftrag des Unternehmens unterwegs sind, heften das entsprechende Knöllchen an die Windschutzscheibe und machen Fotos. „Wir wollen damit dem Fremdparken entgegentreten und unseren Kunden ausreichend Parkraum bieten“, sagt Peter Unverricht. Der Geschäftsinhaber beider Edeka Aktiv-Märkte in Wernau hat das Fremdparker-Problem aber nur bei der Filiale in der Esslinger Straße. „Es liegt wohl vor allem an der Nähe zur S-Bahn und der Bushaltestelle direkt vor dem Geschäfte“, dass manche Leute ihr Auto abstellen und sich dann oft tagelang „verflüchtigen“. Auf dem Parkplatz der Edeka-Filiale in der Friedrich-List-Straße werde die neue Technik nicht installiert.

Keine Bußgelder sondern Vertragsstrafen
Parkplätze auf nicht öffentlichen Flächen sind Privateigentum. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann der Besitzer damit machen, was er will, zum Beispiel Stellflächen für Kunden ausweisen und für diese selbstgewählte Regelungen treffen. Die Parkplatznutzer auf einem solchen Gelände schließen mit dem Unternehmen für Parkraumüberwachung einen Vertrag ab. Wer zuwider handelt, etwa weil er gar nicht in dem Supermarkt einkauft, den belegen die Kontrolleure mit einer Vertragsstrafe. Die ist in der Regel höher als im öffentlichen Raum, da die Unternehmen kostendeckend arbeiten müssen. Bei der Kontrolle durch das Ordnungsamt legt in der Regel der Steuerzahler drauf. Wer allerdings glaubt, er könne die Vertragsstrafen einfach ignorieren, der irrt. Wer die Vertragsstrafe nicht bezahlt, erhält in kürzester Zeit die Mahnung eines Inkassounternehmens.

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Die kleinen, schwarzen Kästchen auf dem Edeka-Parkplatz an der Esslinger Straße in Wernau sind neu. Per Sensoren wird die Parkdauer künftig sekundengenau überwacht.
Foto: Sylvia Schmid

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